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Strafantrag
Straf|an|trag 〈m. 1uAntrag auf Einleitung eines Strafverfahrens ● einen \Strafantrag stellen

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Straf|an|trag, der:
1. Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens:
S. wegen Einbruchs stellen.
2. in einem Strafprozess von der Staatsanwaltschaft gestellter, das Strafmaß betreffender Antrag.

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Straf|antrag,
 
die bei Antragsdelikten als Prozessvoraussetzung ausgestaltete Erklärung, mit der der Antragsteller zum Ausdruck bringt, dass er die Verfolgung einer Straftat wünsche (§§ 77 ff. StGB). Im Unterschied zur Strafanzeige (Anzeige 3), durch die jedermann die Strafverfolgungsbehörden auf eine Straftat aufmerksam machen kann, kann ein Strafantrag nur von bestimmten Personen gestellt werden (namentlich Verletzte, deren Angehörige, Dienstvorgesetzte). Der Strafantrag ist bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei anderen Behörden schriftlich anzubringen (§ 158 StPO).

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Straf|an|trag, der: 1. Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens: Außerdem stellte sie S. wegen Wahlbehinderung gegen Filialmanager Moser (Spiegel 22, 1981, 75). 2. in einem Strafprozess von der Staatsanwaltschaft gestellter, das Strafmaß betreffender Antrag.

Universal-Lexikon. 2012.