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Ein|fahrt ['ai̮nfa:ɐ̯t], die; -, -en:1. das Hineinfahren:
die Einfahrt in das enge Tor war schwierig; der Zug hat noch keine Einfahrt (darf noch nicht in den Bahnhof einfahren).
2. Stelle, an der ein Fahrzeug in einen bestimmten Bereich hineinfährt /Ggs. Ausfahrt/: die Einfahrt in den Hafen; das Haus hat eine breite Einfahrt; die Einfahrt muss frei gehalten werden.
Syn.: 1Tor, ↑ Tür.
Zus.: Hafeneinfahrt, Werk[s]einfahrt.
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Ein|fahrt 〈f. 20〉
I 〈unz.〉
1. das Hineinfahren
2. 〈Eisenb.〉 Erlaubnis zur Einfahrt
● der Zug hat noch keine \Einfahrt; Vorsicht bei \Einfahrt des Zuges!; die Bergleute machen sich zur \Einfahrt bereit
II 〈zählb.〉
1. Öffnung zum Hineinfahren (Hafen\Einfahrt)
2. Torweg, Tor, breiter Eingang (Hof\Einfahrt)
3. 〈Jägerspr.〉 die zum Bau eines Wildes führende Röhre
● bitte die \Einfahrt freihalten; vor der \Einfahrt darf nicht geparkt werden
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Ein|fahrt , die; -, -en:
die E. des Schiffes in den Hafen;
der Zug hat noch keine E. (darf noch nicht in den Bahnhof fahren);
Vorsicht bei der E. des Zuges.
2.
a) [überdachte] Stelle, an der ein Fahrzeug in einen bestimmten umgrenzten Raum hineinfährt; Weg zum Hineinfahren:
das Haus hat eine breite E.;
jemand stand in der offenen E.;
E. frei halten!;
b) Abzweigung, die zur Autobahn hinführt:
die E. zur Autobahn Mannheim–Frankfurt.
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Ein|fahrt, die, -, -en: 1. <o. Pl.> das Einfahren (1): die E. des Schiffes in den Hafen; der Zug hat noch keine E. (darf noch nicht in den Bahnhof fahren); Vorsicht bei der E. des Zuges. 2. a) [überdachte] Stelle, an der ein Fahrzeug in einen bestimmten umgrenzten Raum hineinfährt; Weg zum Hineinfahren: das Haus hat eine breite E.; E. freihalten!; Es war schwierig, die kiesbestreute E. ... zu beschreiten (Martin, Henker 107); In den -en zu den Geschäftshäusern standen ... (Bieler, Bonifaz 114); Sein Nachbar ... stand in der offenen E. (Langgässer, Siegel 181); b) Abzweigung, die zur Autobahn hinführt: die E. zur Autobahn Mannheim-Frankfurt.
Universal-Lexikon. 2012.