* * *
Rẹch|nungs|prü|fung, die:
1. (Wirtsch.) Prüfung des Rechnungswesens eines Betriebes, Geschäftes.
2. (Politik) Prüfung u. Überwachung der Haushalts- u. Wirtschaftsführung der öffentlichen Hand.
* * *
Rechnungsprüfung,
1) Betriebswirtschaftslehre: die Kontrolle der Ein- und Ausgangsrechnungen hinsichtlich Liefermengen, Preisstellung und rechnerische Richtigkeit; ist zu unterscheiden von der Rechnungslegungsprüfung, der Prüfung des Abschlusses.
2) Finanzwissenschaft: die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Mittel verwaltenden Stelle durch ein Kontrollorgan (z. B. Rechnungsprüfungsamt) beziehungsweise der Regierungen durch die gesetzgebenden Körperschaften mit Unterstützung durch die Rechnungshöfe. (Bundesrechnungshof, Finanzkontrolle)
* * *
Rẹch|nungs|prü|fung, die: 1. (Wirtsch.) Prüfung des Rechnungswesens eines Betriebes, Geschäftes. 2. (Politik) Prüfung u. Überwachung der Haushalts- u. Wirtschaftsführung der öffentlichen Hand.
Universal-Lexikon. 2012.