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Play-back
Play-back auch: Play|back 〈[plɛıbæ̣k] n. 15; Film, TV
1. nachträgliche Abstimmung der Bildstreifen mit der bereits vorliegenden Tonaufzeichnung
2. bei Livesendungen in Fernsehen u. Hörfunk angewandtes Verfahren, bei dem der Sänger zu dem durch Tonband eingespielten, gesungenen Text nur noch synchron die Lippen bewegt
● \Play-backverfahren [engl., eigtl. „spiel zurück“]

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Play-back, Play|back ['pleɪbɛk , …'bɛk], das; -[s], -s [engl. playback = das Abspielen, Wiedergabe] (Fachspr.):
1. bei Aufzeichnungen bzw. Sendungen nach dem Play-back-Verfahren verwendete Tonaufnahme:
zum P. singen.
2. <o. Pl.> Kurzf. von Play-back-Verfahren (a).

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Play-back
 
[englisch, 'pleɪbæk], hauptsächlich und häufig beim Fernsehen genutztes Verfahren, bei dem die Interpreten zu einem über Lautsprecher eingespielten Tonband die Ausführung der Musik für das Publikum und die Kamera imitieren. Angewendet wird Play-back, um musikalische und klangliche Perfektion, wie sie nur im Tonstudio realisierbar ist, für eine Fernsehsendung oder eine Publikumsveranstaltung auszunutzen. Beim Play-back-Verfahren kommt es darauf an, dass die Bewegungen der Interpreten beim Spielen und Singen synchron zur eingespielten Musik verlaufen. Eine Sonderform stellt das Halbplayback-Verfahren dar, wo nur ein Orchestergrundband eingespielt wird, auf dem der Solist noch nicht enthalten ist. Er bringt sein Solo in der Veranstaltung live zur Darbietung.

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Play-back, (auch:) Play|back ['pleɪbæk], das; -, -s [engl. playback = das Abspielen, Wiedergabe] (Fachspr.): 1. bei Aufzeichnungen bzw. Sendungen nach dem Play-back-Verfahren verwendete Tonaufnahme: wobei sie es ... schwer haben, gegen die überlauten -s anzusingen (MM 3. 6. 71, 9); zum P. singen. 2. <o. Pl.> kurz für ↑Play-back-Verfahren (a): das Saalpublikum wird wieder seine Lieblinge nur teilweise live hören können, weil mit P. gearbeitet wird (Express 1. 10. 68, 1).

Universal-Lexikon. 2012.