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Play-back-Verfahren
Play-back-Ver|fah|ren, Play|back|ver|fah|ren, das (Fachspr.):
a) tontechnisches Verfahren bei Film- u. Fernsehaufnahmen, bei dem eine vorher hergestellte Tonaufnahme während der Bildaufzeichnung bzw. der Sendung über Lautsprecher wiedergegeben wird;
b) tontechnisches Verfahren, bei dem die zu produzierende Tonaufnahme durch Mischen mehrerer zuvor einzeln hergestellter Aufnahmen entsteht.

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Play-back-Verfahren
 
['pleɪbæk-; englisch play-back »Wiedergabe«], Kurzbezeichnung Play-back, Tontechnik: 1) tontechnisches Verfahren bei Film- und Fernsehaufnahmen, bei dem störungsfrei im Tonstudio aufgenommene Musik- und Sprachaufzeichnungen während der Bildaufzeichnung über Lautsprecher wiedergegeben (»zugespielt«) werden; die Schauspieler richten sich bei der Darstellung (synchrone Mundbewegungen bei Sprache beziehungsweise Gesang) nach der Lautsprecherwiedergabe; 2) bei Musikaufzeichnungen angewendetes Verfahren, bei dem z. B. Orchester und Solisten oder einzelne Instrumental- und Gesangspartien getrennt auf Tonbänder aufgenommen und anschließend auf ein dann die Gesamtdarbietung enthaltendes Tonband überspielt werden.

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Play-back-Ver|fah|ren, (auch:) Play|back|ver|fah|ren, das (Fachspr.): a) tontechnisches Verfahren bei Film- u. Fernsehaufnahmen, bei dem eine vorher hergestellte Tonaufnahme während der Bildaufzeichnung bzw. der Sendung über Lautsprecher wiedergegeben wird: Gedreht wurde stumm im P., das heißt, wir nahmen zuerst den Ton auf, um dann nach dem Tonband die Laienschauspieler konzentrierter spielen zu lassen (Praunheim, Sex 233); b) tontechnisches Verfahren, bei dem die zu produzierende Tonaufnahme durch Mischen mehrerer zuvor einzeln hergestellter Aufnahmen entsteht.

Universal-Lexikon. 2012.