Trä|ger|ra|ke|te 〈f. 19〉 Rakete, die eine Nutzlast befördert
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Trä|ger|ra|ke|te, die:
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Trägerrakete,
zwei- bis vierstufige (in Ausnahmefällen auch fünfstufige) Rakete zum Transport von Nutzlasten in eine Erdumlaufbahn oder in den interplanetaren Weltraum für Aufgaben der Raumfahrt. Die charakteristische Leistungsgröße ist die Nutzlastmasse, die vom Typ der Trägerrakete abhängt und mit zunehmendem Geschwindigkeitsbedarf absinkt (Raumflugbahnen). Der Start oder das Abheben erfolgt senkrecht von speziellen Startanlagen (Ausnahmen: japanische M-Träger mit schräger Startschiene, Flugzeug beim Projekt Pegasus). Die meisten Trägerraketen wurden aus militärischen Langstreckenraketen entwickelt (z. B. USA: Titan, Atlas, Delta; UdSSR: Kosmos, Sojus), die übrigen für Raumfahrtaufgaben konzipiert (z. B. Europa: Ariane; USA: Raumtransporter Spaceshuttle, Saturn, Scout, Pegasus; UdSSR: N 1, Proton, Energija; Japan: M-, N-, H-Reihen). Aus Leistungsgründen gehen bei praktisch allen Trägerraketen die Raketenstufen nach dem Einsatz verloren; nur der US-Raumtransporter ermöglicht eine Wiederverwendung einzelner Baugruppen.
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Trä|ger|ra|ke|te, die: mehrstufige ↑Rakete (1 b).
Universal-Lexikon. 2012.