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Mischna
Mịsch|na 〈f.; -; unz.〉 erster Teil des Talmuds, Sammlung von Lehrsätzen für richtiges Handeln [hebr.]

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Mịsch|na, die; - [hebr. mišnạ̈ = Lehre]:
grundlegender Teil des Talmuds.

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Mịschna
 
[hebräisch »Wiederholung«, »Lehre«] die, -, Judentum: ursprünglich die mündliche Tradierung der Lehre und ihre Einprägung durch ständige Wiederholung sowie die einzelnen Lehrsätze selbst, dann auch die schriftlich fixierte Zusammenfassung des (mündlich) überlieferten Traditionsstoffes. Inhaltlich handelt es sich um (v. a. gesetzliche) Kommentare und Ergänzungen zur Thora. Die Entstehung der Mischna setzte in der rabbinisch-tannaitischen Zeit (Ende des 1. Jahrhunderts) ein, als man begann, die mündlichen Überlieferungen thematisch geordnet zusammenzufassen. Maßgeblich bestimmt wurden Auswahl und Formulierung von Rabbi Akiba Ben Josef, dessen Einfluss schon früh andere Lehrmeinungen verdrängte. Die sprachliche Formalisierung des Stoffes erfolgte seit dem 2. Jahrhundert und war gegen 220 abgeschlossen. An der (End-)Redaktion waren wohl ein oder zwei Generationen beteiligt, in der Tradition wird sie jedoch v. a. Rabbi Jehuda ha-Nasi (zweite Hälfte des 2./Anfang des 3. Jahrhunderts) zugeschrieben. In der Folgezeit wurde die Mischna in religions- und zivilgesetzlicher Hinsicht die grundlegende und autoritative Quelle des jüdischen Rechts. Mit ihren halachischen und haggadischen Ergänzungen ging sie in die Gemara ein und bildete so auch die Grundlage für den Talmud. Ende des 15. Jahrhunderts verfasste der italienische Rabbiner Bertinoro einen Kommentar zur Mischna (Erstdruck 1548-49 in Venedig), der v. a. wegen seines klaren Stils weite Verbreitung fand und seither in den meisten Mischna-Ausgaben abgedruckt wurde. Unbekannt blieb die Mischna bis in die Gegenwart bei den äthiopischen Falascha, die jedoch eigene, den talmudischen Überlieferungen verwandte Traditionen besitzen.
 
Die Mischna ist nach Sachthemen in sechs »Ordnungen« (Sedarim) mit insgesamt 63 themengebundenen Traktaten (Massektot), die sich ihrerseits aus Kapiteln (Peraqim) und einzelnen Lehrsätzen (Mischnajot) zusammensetzen, eingeteilt: 1) Zeraim (»Saaten«): tägliche Gebete, landwirtschaftliche Vorschriften; 2) Moed (»Festzeiten«); 3) Naschim (»Frauen«): Eherecht, Gelübde, Nasiräat; 4) Neziqin (»Schädigungen«): Abgrenzung vom Götzendienst, Zivil- und Strafrecht, Rechtswesen (darin enthalten ist u. a. der Traktat Aboth); 5) Qodaschim (»Heiliges«): Kultvorschriften, Opfergesetze; profane Schlachtung (»Schächtung«); 6) Toharot (»Reinheiten«): Vorschriften zur Praxis der rituellen Reinheit.
 
Literatur:
 
Die 6 Ordnungen des M., übers. v. A. Sammter u. a., 6 Tle. (Basel 31968);
 C. Albeck: Einf. in die M. (a. d. Hebräischen 1971);
 H.-L. Strack: Einleitung in Talmud u. Midrasch (71982);
 J. Neusner: The Mishnah. An introduction (Northvale, N. J., 1989).
 

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Mịsch|na, die; - [hebr. mišnạ̈ = Lehre]: grundlegender Teil des Talmuds.

Universal-Lexikon. 2012.