Lịcht|hof 〈m. 1u〉
1. großer Lichtschacht, enger, an allen vier Seiten von einem Häuserblock umgebener Hof
2. 〈Fot.〉 überbelichtete Stelle
3. Hof, Lichtschein um Sonne od. Mond
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Lịcht|hof, der:
1. von mehrgeschossigen Gebäudeteilen umschlossener Hof, von dem aus Licht in die angrenzenden Räume fällt.
2. (Fotogr.) Schleierbildung an stark belichteten Stellen einer Fotografie.
3. (selten) heller Schein um einen leuchtenden Körper:
der Mond hat einen L.
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Lichthof,
1) Bauwesen: Lichtschacht.
2) Fotografie: in fotografischen Schichten durch Streuung des einfallenden Lichts an den Silberhalogenidkörnern (Diffusionslichthof) und durch Totalreflexion des Lichts an der freien Rückseite des Schichtträgers (Reflexionslichthof) entstehende Unschärfen und Überstrahlungserscheinungen. Abhilfe schaffen möglichst dünn vergossene Schichten, Licht absorbierende Schichtanfärbungen und spezielle Lichthofschutzschichten, die sich in den fotografischen Bädern entfärben. Bei Kleinbildfilmen ist auch der Schichtträger grau eingefärbt (Graubasis).
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Lịcht|hof, der: 1. von mehrgeschossigen Gebäudeteilen umschlossener Hof, von dem aus Licht in die angrenzenden Räume fällt: Sie ist aus dem Fenster gesprungen. In den L. (Zenker, Froschfest 33). 2. (Fot.) Schleierbildung an stark belichteten Stellen einer Fotografie. 3. (selten) heller Schein um einen leuchtenden Körper: der Mond hat einen L.; die Motten tanzen im L. der Laterne.
Universal-Lexikon. 2012.