einschmuggeln
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ein|schleu|sen ['ai̮nʃlɔy̮zn̩], schleuste ein, eingeschleust <tr.; hat:a) unbemerkt (durch eine Kontrolle hindurch) an einen bestimmten Ort bringen, schaffen:
Agenten, Falschgeld einschleusen.
Syn.: ↑ einschmuggeln.
b) (Med.) in eine Zelle einspritzen, injizieren:
fremdes Erbgut in eine Zelle einschleusen.
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ein||schleu|sen 〈V. tr.; hat〉
1. durch Schleusen hereinbringen (Schiff)
2. unbemerkt durch eine Kontrolle hindurch- u. hereinbringen
● Agitatoren \einschleusen; Schmuggelware \einschleusen
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ein|schleu|sen <sw. V.; hat:
einen Agenten, sich [in ein Land, in eine Organisation] e.;
b) unbemerkt durch eine Kontrolle durch- u. in etw. hineinbringen, einführen:
Falschgeld in den Verkehr e.;
c) (Med.) mithilfe gentechnischer Methoden hineingeben:
Proteine in Mäusezellen e.
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ein|schleu|sen <sw. V.; hat: a) unbemerkt durch eine Kontrolle durch- u. hineinbringen: Agenten [in ein Land] e.; Falschgeld, falsche Postwertzeichen in den Verkehr e.; selbst seine inzwischen verstorbene Privatsekretärin war von der Stasi eingeschleust worden (Woche 7. 3. 97, 45); b) <e. + sich> unbemerkt durch eine Kontrolle hindurch an einen Ort gelangen: der Agent hat sich in das Land eingeschleust; Sie haben bestätigt, dass sie ... sich als Schiffstouristen nach Israel e. wollten (Tages Anzeiger 14. 10. 85, 1).
Universal-Lexikon. 2012.