Akademik

einschmuggeln
einschleusen

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ein|schmug|geln ['ai̮nʃmʊgl̩n], schmuggelte ein, eingeschmuggelt <tr.; hat:
[Verbotenes] heimlich in ein Land, in einen Raum hineinbringen:
Zigaretten, Drogen [in ein Land] einschmuggeln.
Syn.: einschleusen.

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ein||schmug|geln 〈V. tr.; hat
1. durch Schmuggeln hinein-, hereinbringen
2. heimlich hinein-, hereinbringen
3. sich \einschmuggeln 〈fig.〉 sich einschleichen, heimlich durch eine Kontrolle hindurch- u. hinein-, hereinkommen

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ein|schmug|geln <sw. V.; hat:
a) heimlich, unter Umgehung des Zolls o. Ä. einführen:
Drogen e.;
b) unerlaubt, unter Umgehung der Kontrollen Zutritt verschaffen:
sich in ein Flugzeug e.

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ein|schmug|geln <sw. V.; hat: a) heimlich, unter Umgehung des Zolls einführen: Zigaretten, Drogen [in ein Land] e.; b) unerlaubt, unter Umgehung der Kontrollen Zutritt verschaffen: Agenten, sich in ein Flugzeug e.; Da ist es gar nicht so schwer, sich in die eine oder andere Probe einzuschmuggeln (Wochenpresse 5. 6. 84, 61).

Universal-Lexikon. 2012.