Akademik

wettmachen
ausgleichen; wiedergutmachen; ausbügeln (umgangssprachlich); begleichen (Rechnung); ins Reine bringen; aus dem Weg räumen

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wett|ma|chen ['vɛtmaxn̩], machte wett, wettgemacht <tr.; hat:
(durch etwas anderes) ersetzen (und dadurch einen Ausgleich schaffen):
er bemühte sich, seine geringere Begabung durch Fleiß wettzumachen; die Mannschaft konnte die Niederlage der Vorwoche wieder wettmachen.
Syn.: aufholen, ausgleichen.

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wẹtt||ma|chen 〈V. tr.; hatwiedergutmachen, ausgleichen ● einen Fehler, einen Verlust (wieder) \wettmachen [→ wett]

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wẹtt|ma|chen <sw. V.; hat [zu einem älteren Adj. wett = ausgeglichen, bezahlt]:
einer nachteiligen, negativen Sache, Erscheinung durch etw., was sich günstig, positiv auswirkt, entgegenwirken, sie ausgleichen:
das Versäumte wieder w.;
mangelnde Begabung durch Fleiß w.;
einen Fehler w. (wiedergutmachen).

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wẹtt|ma|chen <sw. V.; hat (ugs.): 1. einer nachteiligen, negativen Sache, Erscheinung durch etw., was sich günstig, positiv auswirkt, entgegenwirken, sie ausgleichen: das Versäumte wieder w.; mangelnde Begabung durch Fleiß w.; Von mehr als 340 000 Arbeitsplätzen, die dort allein in den vergangenen drei Jahren verloren gingen, konnte gerade mal die Hälfte durch moderne Dienstleistungsjobs wettgemacht werden (Woche 28. 3. 97, 12); Eine geschickte Automatisierung vermag also den Lohnkostennachteil der schweizerischen Wirtschaft völlig wettzumachen (Brückenbauer 11. 9. 85, 2); Die Neubrandenburger konnten ... das 0 : 1 vom Hinspiel w. (NNN 18. 3. 85, 3); einen Fehler w. (wieder gutmachen). 2. sich für etw. erkenntlich zeigen.

Universal-Lexikon. 2012.