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Fernsehoper
Fernsehoper,
 
Bezeichnung für Opern, die - analog zur Funkoper - eigens für das Fernsehen komponiert wurden, aber auch für Fernsehinszenierungen und Fernsehübertragungen von Bühnenopern. Seit den 1950er-Jahren entstanden Fernsehopern im eigentlichen Sinn, zuerst von G. C. Menotti »Amahl and the night visitors« (1951) und von B. Martinů »The marriage« (1953), dann u. a. von P. Angerer »Paßkontrolle« (1959), I. Strawinsky »Noah and the flood« (1962), H. Sutermeister »Das Gespenst von Canterville« (1964), »Der Flaschenteufel« (1971), E. Křenek »Der Zauberspiegel« (1967), I. Lidholm »Holländarn« (1967), B. Britten »Owen Wingrave« (1971), Michio Mamiya (* 1929) »Norakumi« (1974), H. W. Henze »Cubana« (1975), D. Müller-Siemens »Genoveva oder Die weiße Hirschkuh« (1978). Es überwiegen jedoch Fernsehinszenierungen, und sehr zahlreich sind die Übertragungen von Bühnenaufführungen, die in verschiedenem Maß für die Fernsehausstrahlung bearbeitet oder in spezifischer Weise filmisch erfasst werden. Allgemein wird versucht, mit fernsehspezifischen Mitteln (optische Hervorhebungen und Entgegenstellungen) die Aufmerksamkeit des Zuschauers auf musikalische und dramatische Faktoren zu lenken, die im Opernhaus nur bedingt wahrgenommen werden können. Bei Studioaufnahmen wird das Play-back-Verfahren verwendet. - Vom italienischen Fernsehen RAI wurde 1992 G. Puccinis »Tosca« (musikalische Leitung Z. Mehta) als Direktübertragung von den Originalschauplätzen der Handlung in 90 Länder der Erde gesendet.

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Fẹrn|seh|oper, die: für das Fernsehen bearbeitete od. eigens geschriebene Oper.

Universal-Lexikon. 2012.