Dworjane
[russisch »Hofleute«, zu dvor »Hof«], Singular Dworjanịn der, -, in Russland seit dem 12./13. Jahrhundert die niederen Gefolgsleute der Fürsten und Bojaren, in der Folge der niedere Dienstadel, der Herkunft nach zum Teil Unfreie. Seit dem 14. Jahrhundert und besonders im Moskauer Staat seit der dynastischen Krise des 15. Jahrhunderts zum Kriegsdienst herangezogen, erhielten sie als Existenzgrundlage Dienstgüter (pomestje, daher auch die Bezeichnung Pomeschtschiki »Dienstgutbesitzer«), an denen sie jedoch kein Eigentum erwarben. Gestützt auf die Dworjane gelang es den Moskauer Herrschern, den alten Geburtsadel seiner Privilegien zu berauben und ihn im 16. Jahrhundert ebenfalls dienstpflichtig zu machen. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wird »Dworjanstwo« Bezeichnung für den gesamten Adel, der Ende des 17. Jahrhunderts etwa 3 000 Geschlechter umfasste. Die eigentumsrechtlichen Unterschiede zwischen den Erb- und Dienstgütern wurden jedoch erst unter Peter dem Großen endgültig aufgehoben (Ukas über die Einerbfolge 1714). 1722 wurde eine neue Rangtabelle (Tschin) eingeführt, die jedem Untertan den Zugang zum Dienst- oder Erbadel nach dem Leistungsprinzip ermöglichen sollte.
Universal-Lexikon. 2012.