Dienst|adel 〈m. 5; unz.; früher〉 Beamtenadel (für die Verwaltung bestimmter Ämter vom Staat verliehen)
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Dienst|adel, der (früher):
Gruppe des ↑ Adels (1 a), die ihre soziale Stellung einem Dienstverhältnis zum König o. Ä. verdankt.
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Dienst|adel,
herkunfts- und funktionsbestimmte Gruppe des Adels, die ihre soziale Stellung dem Dienstverhältnis zu einem übergeordneten Dienstherrn (z. B. dem König) verdankt und sich in gesellschaftlichen Ansehen und bevorzugter Rechtsstellung nach Besitz und Lebensstil der jeweils älteren Oberschicht, dem »alten« Adel, annähert und dann ihm einfügt. Der Vorgang ist abgeschlossen, sobald aus dem Dienstadel ein Erbadel geworden ist. Die Verluste innerhalb des Adels, v. a. in Zeiten besonderer Belastung (Krieg), wurden meist durch Ergänzungen über den Dienstadel ausgeglichen. Daher stammt ein Großteil des heutigen Adels in irgendeiner Vorstufe aus dem Dienstadel. Modellhaft ist der Aufstieg der im Hochmittelalter in Deutschland weit verbreiteten ursprünglich unfreien Dienstmannen (Ministerialen). Adel.
K. Bosl: Frühformen der Gesellschaft im mittelalterl. Europa (1964);
R. Scheyhing: D., in: Hwb. zur dt. Rechtsgesch., Bd. 1 (1971);
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Dienst|adel, der (früher): Gruppe des Adels (1 a), die ihre soziale Stellung einem Dienstverhältnis zum König o. Ä. verdankt.
Universal-Lexikon. 2012.