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Apparatur
Gadget (engl.); Ausrüstung; Equipment; Utensilien; Rüstzeug; Ausstattung; Gerätschaft; Gerät; Vorrichtung; Apparat; Hilfsgerät; Hilfsmittel; Hilfsvorrichtung

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Ap|pa|ra|tur [apara'tu:ɐ̯], die; -, -en:
gesamte Anlage von Apparaten und Instrumenten, die einer bestimmten Aufgabe dient:
eine komplizierte, automatische Apparatur.
Syn.: Maschine, Vorrichtung.

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Ap|pa|ra|tur 〈f. 20
1. Gesamtheit von Apparaten
2. aus mehreren Apparaten zusammengesetzes Werk

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Ap|pa|ra|tur, die; -, -en:
Gesamtanlage von Apparaten od. Instrumenten, die einem gemeinsamen Zweck dienen:
eine komplizierte, automatische A.

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Apparatur
 
die, -/-en, Gesamtheit von zusammengehörigen Apparaten, technische Ausrüstung.

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Ap|pa|ra|tur, die; -, -en: Gesamtanlage von Apparaten od. Instrumenten, die einem gemeinsamen Zweck dienen: eine komplizierte, automatische A.; Ü hat nur der die Macht, der die drei großen -en: Partei, Wehrmacht und Polizei im Gleichgewicht zu halten vermag (Dönhoff, Ära 210); die Gesellschaft vom Reißbrett, organisiert und diszipliniert durch eine bürokratische A. (Welt 7. 5. 66, 3).

Universal-Lexikon. 2012.