Akademik

Kulturerbe
Kul|tur|er|be 〈n. 28; unz.〉 die überlieferte Kultur (eines Volkes)

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Kul|tur|er|be, das:
überliefertes Kulturgut einer Gemeinschaft, eines Volkes.

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Kultur|erbe,
 
Sammelbezeichnung für aus der Vergangenheit überlieferte kulturelle Werte geistiger oder materieller Art. Für den Bereich des materiellen Kulturerbes wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO das »Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt« angenommen, das 1975 in Kraft trat. Aufgrund dieser Konvention erstellt das von der Generalversammlung der Mitgliedsstaaten gewählte Komitee, beraten vom ICOMOS und der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN), die World Heritage List und gibt auch Hilfestellung für die Erhaltung der registrierten Denkmäler. Für den Bereich des geistigen Kulturerbes hat die UNESCO 1992 ein Programm zum Erhalt des dokumentarischen Erbes der Menschheit ins Leben gerufen (»Gedächtnis der Menschheit«, englisch »Memory of the World«, Abkürzung MOW). Mit diesem Programm sollen kulturell und historisch bedeutsame Dokumente (z. B. wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente) vor Verlust und Zerstörung gesichert und auch auf neuen informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich gemacht werden. Analog der Liste des Welterbes erfolgt die Eintragung der Dokumente in einem Register des MOW. Dabei handelt es sich um eine internationale Auszeichnung, die mit keiner finanziellen Förderung verbunden ist. (Welterbe)

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Kul|tur|er|be, das: überliefertes Kulturgut einer Gemeinschaft, eines Volkes.

Universal-Lexikon. 2012.