gepaart (mit); gekoppelt (mit); abhängig (von); verbunden (mit); vergleichsweise; tendenziell; eher (umgangssprachlich); relativ; den Umständen entsprechend; verhältnismäßig; eingeschränkt; ansatzweise
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be|dingt [bə'dɪŋt] <Adj.>:nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend:
eine bedingte Anerkennung, Zusage; die Aussage war nur bedingt richtig.
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be|dịngt 〈Adj.〉
1. beschränkt
2. an Bedingungen geknüpft
3. abhängig
4. angenommen
5. 〈Rechtsw.; Logik〉 von den Verhältnissen abhängig, zu begründen
● \bedingtes Akzept 〈Kaufmannsspr.〉 Anerkennung einer nicht in bar erfolgenden Zahlung unter der Voraussetzung, dass Deckung vorhanden ist; \bedingte Annahme; \bedingte Reflexe diejenigen Reflexe, die durch Dressur od. Gewohnheit entstanden sind; \bedingte Strafaussetzung, \bedingter Straferlass 〈Rechtsw.〉 Straferlass unter der Bedingung, dass sich der Straffällige für eine bestimmte Zeit (Bewährungsfrist) gut führt
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be|dịngt <Adj.>:
nicht uneingeschränkt, nur mit Einschränkung[en]:
eine -e Erlaubnis;
er wurde zu zwei Monaten Gefängnis b. (österr., schweiz.; auf Bewährung) verurteilt;
etw. nur b. gutheißen;
b. tauglich, geeignet, richtig, gültig.
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be|dịngt <Adj.>: nicht uneingeschränkt, nur mit Einschränkung[en]: eine -e Erlaubnis; -er Straferlass (Rechtsspr.; Straferlass unter der Voraussetzung einwandfreier Führung während der Bewährungsfrist); er wurde zu zwei Monaten Gefängnis b. (österr., schweiz.; auf Bewährung) verurteilt; etw. nur b. gutheißen; b. tauglich, geeignet, richtig, gültig; ∙ er weiß so glatt und so b. (mit Einschränkungen, Vorbehalten) zu sprechen, dass sein Lob erst recht zum Tadel wird (Goethe, Torquato Tasso IV, 2).
Universal-Lexikon. 2012.