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Kirchweihe
Kịrch|wei|he 〈f. 19feierliche Einweihung einer Kirche

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Kịrch|wei|he, die [mhd. kirchwīhe, ahd. chirichwīhī, urspr. = (Fest anlässlich der) Einweihung einer Kirche, dann: Fest zur Erinnerung an die Kirchweihe]:
feierliche Einweihung einer Kirche (1).

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Kirchweihe,
 
in der christlichen Liturgie die feierliche Handlung, mit der eine Kirche ihrer Bestimmung übergeben wird. In den ersten Jahrhunderten der Kirchengeschichte geschah die Kirchweihe allein durch die festliche Feier einer ersten Messe durch den Bischof (erstmals 314 für die Bischofskirche in Tyros durch Eusebios von Caesarea bezeugt). Mit der Ausweitung des Märtyrerkultes wurde es üblich (seit dem 8. Jahrhundert verpflichtend), in oder unter dem Altar Reliquien zu bergen, deren Einholung und Beisetzung zur Voraussetzung, in einem nächsten Schritt zum Bestandteil einer Kirchweihe wurde. Durch Aufnahme gallischer Elemente in die römische Liturgie entstand um 1000 in der abendländischen Kirche ein äußerst komplizierter Kirchweiheritus, der in der katholischen Kirche erst 1977 im Rahmen der Liturgiereform entscheidend vereinfacht wurde. Die erste Eucharistiefeier ist demnach wieder die wichtigste und allein notwendige Handlung der Weihe. Ein besonderes Weihegebet über Kirche und Altar, Salbung und Beräucherung des Altars und der Wände sowie das festliche Anzünden aller Lichter in der Kirche sollen die Bedeutung des Gebäudes hervorheben. Reliquien können, müssen aber nicht mehr unter dem Altar beigesetzt werden. Die Kirchweihe und ihr Jahrestag werden als liturgische Hochfeste begangen. - In der orthodoxen Kirche ist die Aufbewahrung von Reliquien im Altar bindende Voraussetzung für die Kirchweihe. Der ersten Feier der Göttlichen Liturgie gehen im Rahmen eines Morgengottesdienstes die Weihwasserbesprengung, Myronsalbung und Beräucherung des Altars und das feierliche Auflegen des Antimensions und des Evangelienbuches voraus. - In den evangelischen Kirchen erfolgt die Kirchweihe im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes anlässlich der Übernahme des Gebäudes durch die Gemeinde.
 

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Kịrch|wei|he, die [mhd. kirchwīhe, ahd. chirichwīhī, urspr. = (Fest anlässlich der) Einweihung einer Kirche, dann: Fest zur Erinnerung an die Kirchweihe]: feierliche Einweihung einer ↑Kirche (1).

Universal-Lexikon. 2012.