Keim|blatt 〈n. 12u; Biol.〉
1. Blatt des pflanzl. Keimlings
2. embryonale Zellschicht, aus der bestimmte Körperteile u. Organanlagen hervorgehen
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Keim|blatt, das:
1. (Bot.) erstes hervortretendes, aber schon im pflanzlichen Keimling angelegtes Blatt.
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Keimblatt,
1) Botanik: Kotyledone, Cotyledo, das erste, bereits an der Keimachse des pflanzlichen Embryos im Samen angelegte, kurzlebige Blattorgan der Samenpflanzen (bei Nacktsamern zwei oder mehrere, bei zweikeimblättrigen Blütenpflanzen meist zwei, bei einkeimblättrigen Blütenpflanzen ein Keimblatt). Auch das erste Blatt der Keimpflanze der Farne wird als Keimblatt bezeichnet. (Keimung)
2) Entwicklungsbiologie: Gewebsschicht noch wenig differenzierter Zellen im tierischen und menschlichen Keim, die während der Embryonalentwicklung gebildet wird und aus der später bestimmte Organsysteme hervorgehen. Man unterscheidet äußeres Keimblatt (Ektoderm), inneres Keimblatt (Entoderm) und mittleres Keimblatt (Mesoderm).
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Universal-Lexikon. 2012.