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Kastration
Kas|tra|ti|on auch: Kast|ra|ti|on 〈f. 20das Kastrieren [<lat. castratio „Entmannung, Kastrierung“; zu castrare „entmannen, kastrieren“]

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Kas|t|ra|ti|on, die; -, -en [lat. castratio]:
1. (Med.) Entfernung od. Ausschaltung der Keimdrüsen (Hoden od. Eierstöcke) beim Menschen.
2. (Fachspr.) Entfernung der Fortpflanzungsorgane bei Tieren u. Pflanzen.

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Kastration
 
die, -/-en,  
 1) Human- und Tiermedizin: Ausschaltung der Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke) durch operative Entfernung, Anwendung von Röntgen- oder ionisierenden Strahlen (Strahlenkastration) oder Gabe von Hormonantagonisten (z. B. Antiandrogene beim Mann, Gonadotropin-Releasing-Hormonantagonisten bei der Frau) als zeitlich begrenzte chemische oder hormonale Kastration, im Unterschied zur Sterilisation. Beim männlichen Geschlecht führt der Hodenverlust (auch durch Unfälle und schwere Entzündungen hervorgerufen) zu physiognomischen Veränderungen, deren Bild vom Zeitpunkt der Kastration (vor- oder nachpubertär) abhängt (Eunuchismus). Bei der Frau zu Heilzwecken bei bestimmten hormonabhängigen Erkrankungen (z. B. Brustkrebs, Endometriose) oder zur Ausschaltung unnormaler Menstruationsblutungen eingesetzt, wirkt sich Kastration wie das natürliche Erlöschen der Eierstockfunktionen in den Wechseljahren aus.
 
Die Kastration besonders von männlichen Tieren wird v. a. bei landwirtschaftlichen Nutztieren aus züchterischen und wirtschaftlichen Gründen vorgenommen, u. a. um unerwünschte Paarungen zu vermeiden, zahmere Arbeitstiere zu erhalten, bei Masttieren den Fettansatz zu steigern und wohlschmeckenderes Fleisch zu erzielen. Männliche Kastraten werden beim Pferd als Wallach, beim Rind als Ochse, beim Schaf als Hammel bezeichnet; kastrierte Hähne heißen Kapaun.
 
Kulturgeschichtliches:
 
Als religiöser Akt ist die Entmannung aus orientalischen Kulten, vornehmlich aus Kulten des Attis und der Kybele, bekannt. Bei dem altkirchlichen Theologen Origenes (* 185, ✝ 254), der sich selbst kastrierte, diente sie dem Ziel, auf radikale Weise das Ideal der Ehelosigkeit zu verwirklichen. Diese Selbstverstümmelung lehnte die Kirche ab, doch erst Sixtus V. (1587) verbot die Kastration ausdrücklich. Die Sitte der Entmannung zu dem Zweck, Haremswächter zu gewinnen, ist im Orient sehr alt. Am persischen und am byzantinischen Hof stiegen einzelne Kastraten zu hohen Würdenträgern, ja zu Feldherren auf (z. B. Narses). Eunuchen kannte man auch im kaiserlichen Rom. Sie wurden am Hofe der Abbasiden, dann auch von reichen Privatleuten in muslimischen Ländern gehalten. (Eunuch, Kastrat)
 
 2) in der Pflanzenzüchtung das Entfernen der Staubgefäße oder männlicher Blütenstände bei Selbstbefruchtern, um eine Befruchtung vor geplanten Kreuzungen zu vermeiden.
 

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Kas|tra|ti|on, die; -, -en [lat. castratio]: 1. (Med.) Entfernung od. Ausschaltung der Keimdrüsen (Hoden od. Eierstöcke) beim Menschen. 2. (Fachspr.) Entfernung der Fortpflanzungsorgane bei Tieren u. Pflanzen.

Universal-Lexikon. 2012.