1. Leiter einer Inspektion
2. 〈Bundeswehr〉 ranghöchster aufsichtsführender Offizier von Heer, Marine od. Luftwaffe od. der Inspektion des Sanitäts- u. Gesundheitswesens
[<frz. inspecteur]
◆ Die Buchstabenfolge in|sp... kann in Fremdwörtern auch ins|p... getrennt werden.
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1. Leiter einer Inspektion.
2. ranghöchster Aufsicht führender Offizier einer Teilstreitkraft der Bundeswehr:
der I. der Marine, des Heeres.
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Inspekteur
[-'tøːr, französisch], bei der Bundeswehr die Dienststellung der Leiter der Führungsstäbe des Heeres, der Luftwaffe, der Marine, der Streitkräftebasis sowie des Sanitäts- und Gesundheitswesens. (Generalinspekteur der Bundeswehr)
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Universal-Lexikon. 2012.