Akademik

Inspektor
Prüfer; Überprüfer; Kontrollor (österr.); Kontrolleur; Untersucher

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In|spek|tor [ɪn'spɛkto:ɐ̯], der; -s, Inspektoren [ɪnspɛk'to:rən], In|spek|to|rin [ɪnspɛk'to:rɪn], die; -, -nen:
1. Beamter bzw. Beamtin zu Beginn der Laufbahn im gehobenen Dienst:
er wurde vom Inspektor zum Oberinspektor befördert .
Zus.: Forstinspektor, Gerichtsinspektor, Oberinspektor.
2. jmd., der etwas inspiziert, dessen Amt es ist, Inspektionen durchzuführen:
sie ist Inspektorin beim Zoll.

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In|spẹk|tor 〈m. 23
1. Aufsichtsführender
2. Verwaltungsbeamter
[lat., „Betrachter, Besichtiger, Untersucher“]
Die Buchstabenfolge in|sp... kann in Fremdwörtern auch ins|p... getrennt werden.

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In|s|pẹk|tor, der; -s, …oren [lat. inspector = Besichtiger, Untersucher, zu: inspicere, inspizieren]:
1. Beamter des öffentlichen Dienstes zu Beginn der gehobenen Laufbahn:
er ist I. beim Zoll;
das Gutachten des [Herrn] -s Müller;
I. Müllers Gutachten.
2. jmd., der etw. inspiziert, dessen Amt es ist, ↑ Inspektionen (1 a) durchzuführen (z. B. in der Landwirtschaft, im Versicherungswesen).

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Inspẹktor
 
[lateinisch »Beschauer«, »Prüfer«\] der, -s/...'toren, Amtsbezeichnung für einen Beamten in der Eingangsstufe des gehobenen Dienstes bei Bund, Ländern und Gemeinden (z. B. Finanzinspektor, Verwaltungsinspektor); weibliche Form: Inspektorin; ferner eine mit bestimmten Aufgaben betraute Person in Großbetrieben oder im Versicherungswesen.

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In|spẹk|tor, der; -s, ...oren [lat. inspector = Besichtiger, Untersucher, zu: inspicere, ↑inspizieren]: 1. Beamter des öffentlichen Dienstes zu Beginn der gehobenen Laufbahn: er ist I. beim Zoll; das Gutachten des [Herrn] -s Müller; I. Müllers Gutachten. 2. jmd., der etw. inspiziert, dessen Amt es ist, Inspektionen (1 a) durchzuführen (z. B. in der Landwirtschaft, im Versicherungswesen).

Universal-Lexikon. 2012.