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zu||mes|sen 〈V. tr. 183; hat〉 (jmdm.) etwas \zumessen abmessen u. zuteilen ● sie misst ihm immer seinen Teil zu (z. B. beim Essen); er bekam seinen ihm zugemessenen Anteil
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zu|mes|sen <st. V.; hat (geh.):
den Häftlingen ihre Essensration, den Tieren [ihr] Futter z.;
ein reichlich zugemessenes Taschengeld;
Ü jmdm. die Schuld an etw. z. (anlasten);
es war ihm nur eine kurze Zeit für seine Lebensarbeit zugemessen (er musste früh sterben).
2. beimessen:
einer Sache, jmds. Worten große Bedeutung z.
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zu|mes|sen <st. V.; hat (geh.): 1. genau abmessend ↑zuteilen (b): den Häftlingen ihre Essensration, den Tieren [ihr] Futter z.; ein reichlich zugemessenes Taschengeld; Ü jmdm. die Schuld an etw. z. (anlasten); es war ihm nur eine kurze Zeit für seine Lebensarbeit zugemessen (er musste früh sterben). 2. beimessen: einer Sache, jmds. Worten große Bedeutung z.; ..., während ... den Printmedien eine zumindest gleichwertige Rolle zugemessen werde (Presse 7. 6. 84, 3).
Universal-Lexikon. 2012.