Im|peach|ment 〈[ımpi:tʃmənt] n.; - od. -s, -s; in den USA〉 öffentl. Anklage gegen einen hohen Staatsbeamten wegen eines Fehlverhaltens im Amt [engl.]
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Im|peach|ment [ɪm'pi:tʃmənt ], das; -[s], -s [engl. impeachment, zu: to impeach = anklagen < frz. empêcher = (ver)hindern < spätlat. impedicare = fangen]:
(in den USA vom Repräsentantenhaus veranlasstes) gegen einen hohen Staatsbeamten gerichtetes Verfahren, das eine Anklage wegen Missbrauchs des Amtes mit dem Antrag auf Amtsenthebung ermöglichen soll.
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Impeachment
[ɪm'piːtʃmənt; zu englisch to impeach »anklagen«] das, -(s)/-s, Antrag einer parlamentarischen Körperschaft auf Amtsenthebung oder Bestrafung einer Person, über den eine andere parlamentarische Körperschaft entscheidet. - Die Institution des Impeachment entstand im England des 14. Jahrhunderts im Kampf des Parlaments gegen die Krone um die Vorherrschaft.
In Großbritannien kann das Unterhaus jedermann vor dem Oberhaus wegen einer Straftat oder auch (bei Inhabern öffentlicher Ämter) wegen rechtswidriger oder mangelhafter Amtsführung anklagen. Über die Anklage beschließt das Unterhaus mit einfacher Mehrheit (seit 1805 nicht mehr angewendet).
Die Verfassung der USA sieht vor, dass der Präsident, der Vizepräsident und alle Zivilbeamten des Bundes aufgrund eines Impeachments und einer Verurteilung wegen Landesverrats, Bestechung oder anderer schwerer Straftaten aus dem Amt entfernt werden. Das ausschließliche Recht, ein Impeachmentverfahren einzuleiten, steht dem Repräsentantenhaus zu. Es beschließt mit einfacher Mehrheit darüber, ob Anklage erhoben werden soll. Als Gericht fungiert der Senat. Den Vorsitz in der mündlichen Verhandlung führt der Präsident des Senats, oder - wenn der Präsident angeklagt ist - der Präsident des Obersten Bundesgerichts. Die Verurteilung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Senatoren. Zweimal in der amerikanischen Geschichte kam es zu Impeachments gegen amtierende Präsidenten: 1868 scheiterte ein Impeachment gegen Präsident A. Johnson; 1974 wurde im Zusammenhang mit der Watergate-Affäre ein Impeachment gegen Präsident R. Nixon eingeleitet, jedoch wegen vorzeitigen Rücktritts eingestellt.
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Im|peach|ment [ɪm'pi:tʃmənt], das; -[s], -s [engl. impeachment, zu: to impeach = anklagen < frz. empêcher = (ver)hindern < spätlat. impedicare = fangen]: (in den USA vom Repräsentantenhaus veranlasstes) gegen einen hohen Staatsbeamten gerichtetes Verfahren, das eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs mit dem Antrag auf Amtsenthebung ermöglichen soll: Richard Nixon, den Rodino nur deshalb nicht hatte entthronen können, weil Nixon einem I. durch freiwilligen Rücktritt zuvorgekommen war (Spiegel 33, 1984, 87); Ein Angebot einflussreicher Kongressunterhändler, gegen ein umfassendes Schuldbekenntnis auf das I. zu verzichten, schlugen Clintons juristische Berater aus (Spiegel 2, 1999, 124).
Universal-Lexikon. 2012.