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Grenzpolizei
Grenzschutz

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Grẹnz|po|li|zei, die:
Polizei mit der Aufgabe des Grenzschutzes.
Dazu:
Grẹnz|po|li|zist, der
Grẹnz|po|li|zis|tin, die.

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Grenzpolizei,
 
Behörden und Einrichtungen des Bundes und der Länder, denen Aufgaben des Grenzschutzes (v. a. grenzpolizeiliche Kontrolle, Grenzfahndung) übertragen sind, besonders der Bundesgrenzschutz sowie (aufgrund von Bund-Länder-Verwaltungsabkommen) die Grenzpolizei von Bayern, Bremen und Hamburg: So nehmen die grenzpolizeiliche Kontrolle in Bayern die Bayerische Grenzpolizei, für die Seehäfen Bremen, Bremerhaven und Hamburg die Wasserschutzpolizei des jeweiligen Bundeslandes wahr.
 
In Österreich obliegen die Aufgaben der Grenzpolizei aufgrund des Grenzkontrollgesetzes 1969 der örtlich zuständigen Bundespolizeibehörde und der ihr beigegebenen Bundessicherheitswache oder der Bezirksverwaltungsbehörde und der ihr beigegebenen Bundesgendarmerie sowie im gesetzlich geregelten Rahmen den Zollorganen.
 
In der Schweiz werden die Aufgaben des Grenzschutzes (Grenzwacht) und der Grenzpolizei vom Grenzwachtkorps (GWK) wahrgenommen. Das GWK ist organisatorisch dem Eidgenössischen Finanzdepartement angegliedert und bildet den bewaffneten Teil der Zollverwaltung. Dem GWK kommen sowohl Zollaufgaben im engeren Sinn als auch polizeiliche und militärische Aufgaben zu, einschließlich der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich des Nachrichtendienstes.

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Grẹnz|po|li|zei, die: Polizei des Bundes u. der Länder mit der Aufgabe des Grenzschutzes, bes. der Bundesgrenzschutz.

Universal-Lexikon. 2012.