Höchst|preis 〈m. 1〉 höchster, äußerster Preis ● vorgeschriebener \Höchstpreis
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Höchst|preis, der:
höchster zu erwartender Preis:
-e zahlen.
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Höchstpreis,
Verkaufspreis, der aufgrund staatlicher Anordnung nicht überschritten werden darf. Höchstpreise werden z. B. festgesetzt, wenn ein Steigen der Preise lebensnotwendiger Güter zu erwarten ist und dies aus sozialen oder politischen Gründen unerwünscht ist. Höchstpreise sollen v. a. ärmere Bevölkerungsschichten vor einer zu starken Beeinträchtigung ihrer Güterversorgung schützen. In der Regel wird der Höchstpreis also unter dem Marktpreis liegen. Da dann aber notwendigerweise die Nachfrage größer ist als das Angebot, muss der Staat gleichzeitig die Verteilung von sich aus regeln (Rationierung über Wartelisten oder Bezugsscheine), um der Entstehung grauer oder schwarzer Märkte vorzubeugen. Wenn der Höchstpreis unter den Produktionskosten liegt, muss der Staat den Verlust des Produzenten durch Subventionen ausgleichen. Ein Beispiel für staatliche Höchstpreise sind die Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau.
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Höchst|preis, der: höchster zu erwartender Preis: -e zahlen; Trotz -en der Hotellerie meldet die Côte d'Azur zur Badesaison ... Land unter (Capital 2, 1980, 156).
Universal-Lexikon. 2012.