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Hin|ter|lạs|sen|schaft 〈f. 20〉
1. Nachlass, Erbschaft
2. alles, was zurückgelassen worden ist
● jmds. \Hinterlassenschaft antreten jmds. Erbschaft antreten; 〈fig.〉 jmds. (unvollendete) Arbeit übernehmen
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Hin|ter|lạs|sen|schaft, die; -, -en:
1. von einem Verstorbenen (z. B. als Vermächtnis, Erbe) Hinterlassenes:
☆ jmds. H. antreten (1. jmds. Erbschaft antreten. 2. ugs. scherzh.; die von jmdm. verlassene Stelle, zurückgelassene unvollendete Arbeit o. Ä. übernehmen).
2. beim Verlassen eines Ortes Zurückgelassenes; Hinterlassenes:
in dieser fruchtbaren Landschaft finden sich -en aus frühgeschichtlicher Zeit;
Hundebesitzer müssen die H. (verhüll.; den Kot) ihres Hundes beseitigen.
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Hin|ter|lạs|sen|schaft, die; -, -en: 1. von einem Verstorbenen (z. B. als Vermächtnis, Erbe) Hinterlassenes: *jmds. H. antreten (1. jmds. Erbschaft antreten. 2. ugs. scherzh.; die von jmdm. verlassene Stelle, zurückgelassene unvollendete Arbeit o. Ä. übernehmen). 2. (geh.) beim Verlassen eines Ortes Zurückgelassenes; Hinterlassenes: die gewaltigen Steinquader, die wie ein Stück urzeitlicher H. wirken (Fest, Im Gegenlicht 289); der Campingplatz war besät mit den -en (dem zurückgelassenen Unrat) früherer Camper; Vögel fressen zur Verdauungshilfe Sand mit, der sich dann ... auch in ihrer H. (ihrem Kot) wieder findet (ADAC-Motorwelt 8, 1984, 5).
Universal-Lexikon. 2012.