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ein|schu|len ['ai̮nʃu:lən], schulte ein, eingeschult <tr.; hat:(ein schulpflichtig gewordenes Kind) in einer Schule zum Unterricht anmelden, es in eine Schule aufnehmen:
sie wurde mit sechs Jahren eingeschult.
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ein|schu|len <sw. V.; hat:
1. (ein schulpflichtiges Kind) in eine Schule aufnehmen:
sie wurde mit sechs Jahren eingeschult.
2. in eine bestimmte berufliche Tätigkeit [die keine Berufsausbildung voraussetzt] einarbeiten.
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ein|schu|len <sw. V.; hat: 1. (ein schulpflichtiges Kind) [zum ersten Mal] in einer Schule zum Unterricht anmelden, es in eine Schule aufnehmen: er wurde mit 6 Jahren eingeschult. 2. in eine bestimmte berufliche Tätigkeit [die keine Berufsausbildung voraussetzt] einarbeiten: Überall dort ... müssen Schweizer Serviceleute in drei, vier, fünf Besuchen das Bedienungspersonal der Kunden mühsam e. (Schweizer Maschinenbau 16. 8. 83, 5); Branchenfremde Bewerber werden eingeschult. Durch betriebseigene Seminare können Sie sich für Managementposten qualifizieren (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, XI).
Universal-Lexikon. 2012.