Akademik

Handelslehrer
Hạn|dels|leh|rer 〈m. 3Lehrer an einer Handelsschule

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Hạn|dels|leh|rer, der:
Lehrer, der bes. an Handelsschulen kaufmännische u. allgemeine Fächer unterrichtet.

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Handelslehrer,
 
Lehrkraft für den Unterricht an kaufmännischen Berufsschulen, Handelsschulen (kaufmännische Berufsfachschulen) und Fachschulen. Voraussetzung ist das Studium wirtschaftswissenschaftlicher Fächer, zum Teil verbunden mit dem eines allgemein bildenden Faches an einer wissenschaftlichen Hochschule; das Diplom gilt gleichzeitig als Erste Staatsprüfung für das Lehramt, wenn das Staatliche Prüfungsamt am Examen beteiligt ist. Das öffentliche Schulwesen bietet die Laufbahn als Studienrat an.

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Hạn|dels|leh|rer, der: Lehrer, der bes. an Handelsschulen kaufmännische u. allgemeine Fächer unterrichtet.

Universal-Lexikon. 2012.