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Handelsbücher
Hạn|dels|bü|cher 〈Pl.〉 Bücher, Kontokarten od. Listen, in denen nach den Regeln der Buchführung alle Geschäftsvorfälle eines Kaufmanns eingetragen werden

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Handelsbücher,
 
Geschäftsbücher, die Bücher, in denen ein Kaufmann seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich macht. Nach Handelsrecht sind alle Kaufleute mit Ausnahme der Minderkaufleute sowie die Handelsgesellschaften buchführungspflichtig (§§ 238 ff. HGB). Die Bedeutung von Abkürzungen, Symbolen und dergleichen muss eindeutig festliegen. Bei Führung auf Datenträgern müssen die Daten jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Unterschieden werden Grundbuch (Journal), Hauptbuch (systematische Kontenaufteilung) und Nebenbücher (z. B. Kassenbuch). Handelsbücher sind zehn Jahre lang aufzubewahren.
 

Universal-Lexikon. 2012.