Groß|we|sir 〈m. 1; früher〉 höchster Beamter in islam. Ländern
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Groß|we|sir, der:
oberster, nur dem Sultan unterstellter Amtsträger des Osmanischen Reiches, der die Regierungsgeschäfte führt.
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Großwesir,
in islamischen Staaten der Vorsteher der gesamten Staatsverwaltung und leitende Minister, der besonders im Osmanischen Reich seit dem 15. Jahrhundert große Bedeutung besaß; der Titel wurde 1838-39, 1878 und 1879-82 vorübergehend, 1922 (von der türkischen Nationalversammlung) endgültig abgeschafft.
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Groß|we|sir, der: oberster, nur dem Sultan unterstellter Amtsträger des Osmanischen Reiches, der die Regierungsgeschäfte führt.
Universal-Lexikon. 2012.