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Großfamilie
Groß|fa|mi|lie 〈[-ljə] f. 19; Völkerk.〉 Familienverband, der außer den Frauen u. ihren Kindern auch die verheirateten Kinder u. Kindeskinder umschließt u. eine wirtschaftl. Einheit bildet

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Groß|fa|mi|lie, die (Soziol.):
großer Familienverband [der aus Angehörigen von drei od. mehr Generationen besteht]:
die bäuerliche G.;
die Auflösung der traditionellen G.

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Großfamili|e,
 
Form der Familie, bei der durch gemeinsame Abstammung verbundene Personen aus mindestens drei Generationen mit ihren Ehepartnern gemeinsam leben und wirtschaften. Manche Autoren unterscheiden zwischen der Großfamilie und der erweiterten oder zusammengesetzten Familie, bei der mehrere Kernfamilien, entweder durch Hinzutreten weiterer Ehepartner oder durch das Zusammenbleiben verheirateter Geschwister, miteinander verbunden werden. Die Großfamilie, in ihren inneren Autoritätsbeziehungen meist patriarchalisch strukturiert, ist in Agrargesellschaften weit verbreitet und mit landwirtschaftlich-handwerklichen Tätigkeiten verbunden; ihre Stabilität und Unentbehrlichkeit beruht auf der subsistenzwirtschaftlichen Notwendigkeit der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Fürsorge sowie der daraus resultierenden allseitigen Abhängigkeit der Familienmitglieder voneinander.

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Groß|fa|mi|lie, die (Soziol.): großer Familienverband [der aus Vertretern mehrerer Generationen besteht]: die bäuerliche G.; Unsere Gesellschaft kennt sterile Altensilos dort, Jugendkriminalität hier - eine Folge der Auflösung der traditionellen G. (Hörzu 15, 1980, 74); wie es früher war: die Großväter und Großmütter im Verband der G. (Sommerauer, Sonntag 81); Ü Sie bilden in der Tat eine Art internationale G. (einen internationalen Verbund) (W. Brandt, Begegnungen 188).

Universal-Lexikon. 2012.