Ge|frier|trock|nung 〈f. 20; unz.〉 schonendes Trockenverfahren für Lebensmittel, Blutplasma o. Ä., bei dem die Flüssigkeit dem gefrorenen Stoff im Vakuum als Eis absublimiert wird
* * *
Ge|frier|trock|nung; Syn.: Lyophilisation: ein Verfahren zur schonenden, vollständigen Entfernung von Lsgm. aus Lsg., Nahrungsmitteln, Pflanzen, Blutplasma. Diese werden in tiefgefrorenem Zustand einem Vakuum ausgesetzt, worauf ihre Lsgm. – bei Lebensmitteln u. biol. Präparaten Wasser, sonst z. B. Benzol, Dioxan, Eisessig – infolge ↑ Sublimation verdampfen.
* * *
Ge|frier|trock|nung, die:
das Gefriertrocknen.
* * *
Gefriertrocknung,
Lebensmitteltechnologie: industrielles Verfahren zur schonenden Konservierung temperaturempfindlicher, wasserhaltiger Lebensmittel unter Erhaltung der ursprünglichen Qualität. Zunächst wird das Ausgangsprodukt auf Temperaturen bis —70 ºC tiefgefroren. Anschließend werden ihm während des Trocknungsprozesses, der in druckfesten Behältern unter Hochvakuum stattfindet, 95-98 % des Wassergehaltes durch Sublimation entzogen, d. h., das Eis verdampft ohne vorheriges Schmelzen. Die dazu notwendige Wärmeenergie wird dem Gut durch Strahlung oder Wärmeleitung zugeführt. Bei der Gefriertrocknung bleiben Struktur und äußere Form des Gutes weitgehend erhalten. Gefriergetrocknete Lebensmittel sind sehr leicht, stoßempfindlich und gut rekonstituierbar, d. h., sie quellen bei Wasserzugabe und nehmen dabei ihre alte Form wieder an.
* * *
Ge|frier|trock|nung, die: das Gefriertrocknen.
Universal-Lexikon. 2012.