Akademik

gemeinschaftlich
einheitlich; geschlossen; en bloc; zusammen; verbunden; Gemein...; gemeinsam; gruppenweise; kollektiv

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ge|mein|schaft|lich [gə'mai̮nʃaftlɪç] <Adj.>:
mehreren Personen (als Gruppe) gehörend; von mehreren (als Gruppe) durchgeführt:
das Haus ist unser gemeinschaftlicher Besitz; ein gemeinschaftlicher Spaziergang; etwas gemeinschaftlich verwalten.
Syn.: gemeinsam.

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ge|mein|schaft|lich
I 〈Adj.〉 zu einer Gemeinschaft gehörig, gemeinsam ● \gemeinschaftliche Unterschrift; auf od. für \gemeinschaftliche Rechnung
II 〈adv.〉 zusammen, miteinander, in Gemeinschaft, gemeinsam ● einen Besitz \gemeinschaftlich verwalten; etwas \gemeinschaftlich mit jmdm. tun

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ge|mein|schaft|lich <Adj.>:
1. die Gemeinschaft (1, 2) betreffend, darauf bezogen.
2. von mehreren zusammen im Hinblick auf ein gemeinsames Ziel durchgeführt; gemeinsam:
-e Anstrengungen;
sie wurden wegen -en schweren Diebstahls angezeigt.

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ge|mein|schaft|lich <Adj.>: 1. die ↑Gemeinschaft (1, 2) betreffend, darauf bezogen. 2. von mehreren zusammen im Hinblick auf ein gemeinsames Ziel durchgeführt; gemeinsam: -e Anstrengungen; sie wurden wegen -en schweren Diebstahls angezeigt; das Sterben würde leichter gemacht dadurch, dass es g. geschah (Fallada, Jeder 335).

Universal-Lexikon. 2012.