Fürst|bị|schof 〈m. 1u; bis 1918〉 vom Staat verliehener Titel an Erzbischöfe od. Bischöfe (ohne kirchenrechtliche Bedeutung)
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Fụ̈rst|bi|schof, der:
im Heiligen Römischen Reich Bischof im Fürstenrang.
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Fürstbischof,
seit dem 13. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich bis 1806 auf die weltliche Stellung bezogene (kirchenrechtlich bedeutungslose) Bezeichnung der geistlichen Reichsfürsten im Bischofsrang. Der Bischof von Breslau titulierte darüber hinaus bis nach dem Ersten Weltkrieg als Fürstbischof. In Ungarn war Fürstbischof der Ehrentitel des Erzbischofs von Gran, während in Österreich die Erzbischöfe, deren Sprengel schon vor der Regierungzeit Maria Theresias (1745-80) bestanden hatte, als Fürsterzbischöfe bezeichnet wurden. Sie gehörten 1861-65 und 1867-1918 dem Herrenhaus an.
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Fụ̈rst|bi|schof, der: im Heiligen Römischen Reich Bischof im Fürstenrang.
Universal-Lexikon. 2012.