Fụnk|pei|lung 〈f. 20〉 Peilung mittels elektromagnetischer Wellen
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Fụnk|pei|lung, die:
mit einem speziellen Gerät erfolgende Ermittlung der Richtung, in der sich ein Sender befindet.
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Funkpeilung,
die mithilfe von Funkpeilern erfolgende Bestimmung der Richtung, in der sich vom Peilort aus gesehen ein Sender (speziell ein Funkfeuer) befindet. I. Allgemein erfolgt die Funkpeilung in der Horizontalebene und liefert das Azimut als Winkel zwischen der Richtungsgeraden (Standlinie) und der Nordrichtung. Mit zwei Funkpeilungen lässt sich der Standort eines Objekts in der Horizontalebene bestimmen, indem der Schnittpunkt der sich ergebenden Standlinien gebildet wird (Kreuzpeilung). Bei der Eigenpeilung erfolgt die Richtungsbestimmung zu Funkfeuern bekannten Standorts vom Objekt aus. Da sich bei Luft- und Wasserfahrzeugen der durch Funkpeilung ermittelte Winkel auf deren Längsachse bezieht (Funkseitenpeilung), muss zusätzlich (z. B. mit dem Magnetkompass) der Winkel zwischen Nordrichtung und Längsachse bestimmt werden. Für die Standortbestimmung (Funkeigenortung) sind zwei Funkpeilungen erforderlich. Bei der Fremdpeilung erfolgt die Richtungsbestimmung von festen Empfangsstellen (Funkpeilstellen) aus; der Sender befindet sich im Fahrzeug, das angepeilt werden soll, oder hat einen unbekannten Standort. Für eine Standortbestimmung (Funkfremdortung) sind zwei Funkpeilungen erforderlich. Die Ergebnisse werden in einer der beiden Peilstellen, der Hauptpeilstelle, koordiniert und ausgewertet, sodann dem Fahrzeug über eine Funkverbindung mitgeteilt.
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Fụnk|pei|lung, die: mit einem Spezialgerät erfolgende Ermittlung der Richtung, in der sich ein Sender befindet.
Universal-Lexikon. 2012.