Fẹrn|wirk|tech|nik 〈f. 20; unz.〉 die Verfahren der Fernmessung, Fernüberwachung u. Fernsteuerung
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Fernwirktechnik,
Teilgebiet der Nachrichtentechnik (neben Übertragungs-, Regelungs- und Steuerungstechnik). Die Fernwirktechnik wird nach folgendem Schema gegliedert:
Das Fernwirken umfasst das Überwachen und Steuern räumlich entfernter Objekte mit signalumsetzenden Verfahren hoher Zuverlässigkeit. Fernüberwachen bedeutet Erfassen, Übertragen und Auswerten von »Überwachungsinformationen« über den Zustand der Objekte, wobei man Fernmessen (Information ist jeder »Messwert« mit mehr als zwei Zuständen) und Fernanzeigen (Information ist jede binäre »Meldung«) unterscheidet. Fernsteuern (in einigen Fachgebieten als Fernlenken bezeichnet) ist Eingeben, Übertragen und Ausgeben von »Steuerinformationen« zur Beeinflussung der Objekte, wobei Ferneinstellen (Information ist jeder »Stellwert« mit mehr als zwei Zuständen) und Fernschalten (Information ist jeder binäre »Befehl«) unterschieden werden.
Fernwirkanlagen umfassen die Gesamtheit der Stationen, Verbindungen und Warten für einen Funktionsablauf. Sie verwenden vorwiegend elektrische Signale als Träger der Informationen sowie die Methoden und Verkehrsarten der Nachrichtentechnik (Codierung, Modulation und Pulscodemodulation, Multiplexsysteme).
Anwendungsbeispiele: 1) Meldung von Schaltzuständen, Erfassen von Messwerten und Zählerständen, Erteilen von Schaltbefehlen in der elektrischen Energieversorgung; 2) Erfassen der Betriebsdaten und Übertragen von Stell- und Steuerbefehlen bei transkontinentalen Fernleitungen für Öl, Gas und Wasser; 3) Verbinden von Stellwerken verschiedener Bahnhöfe mit zentralen Stellwerken im Schienenverkehr; 4) Steuerung von Ampelanlagen im Straßenverkehr; 5) Überwachung und Steuerung im industriellen Bereich, bei chemischen Prozessen und in gefährdeten (z. B. radioaktiven) Zonen; 6) Lenken und Betreiben unbemannter Land-, Wasser-, Luft- und Raumfahrzeuge.
Universal-Lexikon. 2012.