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EU-Erweiterung
EU-Er|wei|te|rung 〈f. 20Aufnahme zusätzlicher Mitgliedstaaten in die Europäische Union

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EU-Er|wei|te|rung, die:
Erweiterung der Europäischen Union.

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EU-Erweiterung,
 
politisches Schlagwort für die Aufnahme und Integration neuer Mitglieder, v. a. mittel- und osteuropäische Staaten, in die Europäische Union. Die EU-Erweiterung erfordert zum einen Reformen und Anpassungsprozesse in den Bewerberstaaten (1998 Beginn von Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern, 2000 mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakischen Republik, seit 1999 Kandidatenstatus für die Türkei), zum anderen sind auch entsprechende Schritte zur Absicherung der »Erweiterungsfähigkeit« der EU unumgänglich (u. a. Agenda 2000). Das EU-Gipfeltreffen in Nizza verabschiedete am 11. 12. 2000 eine - weit hinter den Erwartungen zurückgebliebene und stark von nationalen Kompromissen geprägte - Reform der Union zur Sicherung ihrer Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit nach der ab 2003 möglichen Aufnahme neuer Mitglieder. Auf dem EU-Gipfel in Laeken (Belgien) im Dezember 2001 wurde der mögliche Beitritt für 2004 modifiziert; Bulgarien und Rumänien wurde ein späterer Beitritt in Aussicht gestellt.

Universal-Lexikon. 2012.