Er|zie|hungs|heim 〈n. 11〉 = Erziehungsanstalt
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Er|zie|hungs|heim, das:
Heim für Jugendliche, deren Entwicklung gefährdet od. geschädigt ist.
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Erziehungsheim,
frühere Bezeichnung für Heime der Jugendhilfe, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche untergebracht waren, die der freiwilligen Erziehungshilfe oder der Fürsorgeerziehung unterlagen. Beide Maßnahmen sind seit der Neuregelung des Kinder- und Jugendhilferechts ab 1. 1. 1991 durch die Hilfen zur Erziehung (Erziehungshilfe) ersetzt worden. Früher hießen derartige Einrichtungen Erziehungsanstalt, Besserungsanstalt, Rettungshaus oder Korrektionshaus; sie sind nicht selten aus christlichen Einrichtungen hervorgegangen.
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Er|zie|hungs|heim, das: Heim für Jugendliche, deren Entwicklung gefährdet od. geschädigt ist od. die der Fürsorgeerziehung unterliegen.
Universal-Lexikon. 2012.