Ẹr|ga|tiv 〈m. 1; unz.; in einigen Sprachen〉 Kasus, der den Handlungsträger des transitiven Verbs bezeichnet [zu grch. ergates „Handelnder“]
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Ẹrgativ
[zu griechisch ergátēs »Arbeiter«, »Handelnder«] der, -s/-e, Sprachwissenschaft: Kasus in verschiedenen kaukasischen Sprachen, daneben u. a. im Grönländischen, im Eskimoischen und im Tagalog. Der Ergativ ist Subjektskasus in transitiven Sätzen und bezeichnet den Handlungsträger in obliquem Kasus (ergativische Konstruktion); in intransitiven Sätzen wird der Absolutiv als Subjektskasus verwendet, der in transitiven Sätzen das Objekt bezeichnet. Im Gegensatz zu den Ergativsprachen haben die nominativischen nur einen Subjektskasus, den Nominativ.
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Ẹr|ga|tiv, der; -s, -e [zu griech. ergátēs = Arbeiter; der Handelnde] (Sprachw.): Kasus, der bei transitiven Verben den Handelnden bezeichnet (bes. in den kaukasischen Sprachen).
Universal-Lexikon. 2012.