Akademik

Entwicklungshelfer
Ent|wịck|lungs|hel|fer 〈m. 3jmd., der im Rahmen der Entwicklungshilfe Dienst in einem Entwicklungsland tut

* * *

Ent|wịck|lungs|hel|fer, der:
jmd., der als Freiwilliger bei Aufbauarbeiten in Entwicklungsländern tätig ist.

* * *

Entwicklungshelfer,
 
in Deutschland nach dem Entwicklungshelfergesetz vom 18. 6. 1969 eine Person mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung, die in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um zum Fortschritt dieser Länder beizutragen. Der Entwicklungshelfer erhält während seines Entwicklungsdienstes kein Entgelt für geleistete Dienste, sondern aufgrund eines mindestens zweijährigen Entwicklungsdienstvertrages umfassende Unterhaltsleistung (u. a. Unterhaltsgeld, Sachleistungen, Reisekostenerstattung, Wiedereingliederungsbeihilfe, Sozialversicherungsleistungen). Nach zwei Jahren Entwicklungsdienst brauchen Wehrpflichtige keinen Grundwehrdienst (§ 13 b Wehrpflichtgesetz) und Kriegsdienstverweigerer keinen Zivildienst (§ 14 a Zivildienstgesetz) mehr zu leisten. Entwicklungshelfer werden in Deutschland von sechs Trägerorganisationen entsandt, die seit 1993 in der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e. V. (Abkürzung AGdD) zusammengeschlossen sind. Sie arbeiten weiterhin auch im Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e. V. zusammen, der eine gemeinsame Beratungs- und Anmeldestelle unterhält. In Österreich gibt es nur nichtstaatliche Entwicklungsdienste. Entwicklungshelfer werden vom Österreichischen Entwicklungsdienst (ÖED) und vom Institut für Internationale Zusammenarbeit (IIZ) entsandt. In der Schweiz sind neben den staatlichen auch zahlreiche private Institutionen in der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Die Hilfswerke Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas und Caritas haben sich 1971 in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. International wichtige Entwicklungsdienste sind das US-amerikanische »Peace Corps« und der dem UNDP angegliederte Freiwilligendienst der Vereinten Nationen (»United Nations Volunteers«).
 
Von Entwicklungshelfern zu unterscheiden sind die Entwicklungsexperten als bezahlte Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung. Sie arbeiten entweder als fachliche Berater in Projekten oder Programmen der staatlichen Technischen Zusammenarbeit und werden von Organisationen in Deutschland (v. a. Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH, politische Stiftungen, Consulting-Unternehmen) entsandt (»entsandte Experten«), oder sie schließen unmittelbar mit einer öffentlichen oder privaten Organisation in den Entwicklungsländern einen Arbeitsvertrag ab (»integrierte Experten«) und erhalten zusätzlich einen Gehaltszuschuss durch eine deutsche Organisation (v. a. Centrum für Internationale Migration, CIM). Staatliche und private Organisationen in Österreich und in der Schweiz entsenden ebenfalls Entwicklungsexperten.

* * *

Ent|wịck|lungs|hel|fer, der: jmd., der als Freiwilliger bei Aufbauarbeiten in Entwicklungsländern tätig ist: eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst ... befreiende Tätigkeit als E. (MM 26. 10. 74, 47); E. kann jeder werden (Zeit 20. 8. 98, 57).

Universal-Lexikon. 2012.