En|kla|ve 〈[ -və] f. 19〉 fremdes Staatsgebiet, das vom eigenen eingeschlossen ist; Ggs Exklave [<frz. enclave „rings umschlossenes Grundstück“; zu lat. clavis „Schlüssel“]
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En|kla|ve, die; -, -n [frz. enclave, zu: enclaver = einschließen, über das Vlat. zu lat. in- = ein- u. clavis = Schlüssel]:
vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebiets.
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Enklave
[französisch, zu enclaver »festnageln«] die, -/-n, Gebietsteil eines fremden Staates, der vom eigenen Staatsgebiet vollständig umschlossen ist; vom Standpunkt des anderen Staates aus wird der abgetrennt liegende Gebietsteil Exklave (Ausschluss) genannt. Enklaven unterliegen häufig einer vereinbarten Sonderstellung in Bezug auf Währung, Zoll und Post, in der Regel bestehen auch Vereinbarungen über den Zugang. Eine deutsche Enklave in der Schweiz ist das Dorf Büsingen am Hochrhein.
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En|kla|ve, die; -, -n [frz. enclave, zu: enclaver = einschließen, über das Vlat. zu lat. in- = ein- u. clavis = Schlüssel]: vom eigenen Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines fremden Staatsgebiets: Quer durch Litauen verläuft die einzige Nachschublinie von Russland in die E. Kaliningrad (Zeit 14. 3. 97, 11); Ü Naples, im Südwesten Floridas am Golf von Mexiko gelegen, ist eine ... künstliche E. der Reichen und der Alten (Zeit 14. 3. 97, 71).
Universal-Lexikon. 2012.