Emir 〈a. [-′-] m. 1〉 Titel arab. Stammeshäuptlinge u. Fürsten [<arab. emir, amir „Befehlshaber“; → Admiral]
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(besonders in islamischen Ländern) Befehlshaber, Fürst, Gebieter.
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Emir
[arabisch »Gebieter«, »Befehlshaber«, »Fürst«] der, -s/-e, Amir, Titel arabischer Stammesführer und Fürsten, ursprünglich der militärischen Befehlshaber muslimischer Truppen und der Gouverneure neu eroberter Gebiete; später auch Titel der Fürsten von Afghanistan und Buchara, der Drusenfürsten und 1921-46 der Herrscher von Transjordanien. Die persische Form Mir (daraus Mirsa, Mirza »Fürstensohn«, »Prinz«) ist eine verkürzte Form. - Amir al-muminin (»Beherrscher der Gläubigen«) war seit Omar I. Titel der Kalifen; Amir al-umara (»Herr der Herren«) bei den Abbasiden zeitweilig Titel der militärischen Befehlshaber, bei den Türken (Emir ül-ümera, synonym für Beglerbeg) der Gouverneure einer Großprovinz. - Emirat das, -(e)s/-e, der Rang und das Herrschaftsgebiet eines Emirs.
E. Tyan: Institutions du droit public musulman, Bd. 1 (Paris 1954).
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Universal-Lexikon. 2012.