ein||bal|sa|mie|ren 〈V. tr.; hat〉 mit fäulnishindernden Stoffen zum Schutz vor Verwesung bearbeiten (Leichen)
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ein|bal|sa|mie|ren <sw. V.; hat:
1. (einen Leichnam) mit bestimmten konservierenden Mitteln behandeln, um ihn vor Verwesung zu schützen:
☆ sich e. lassen können (ugs.; zu nichts zu gebrauchen sein; versagt haben).
2. (ugs. scherzh.) stark eincremen, einreiben od. parfümieren.
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Einbalsamieren,
ein schon im 3. Jahrtausend v. Chr. geübtes Verfahren, Leichname zum Schutz gegen Verwesung (Mumie) mit Konservierungsstoffen (Natron, Asphalt, Harzen) zu behandeln. Im alten Ägypten wurden vor dem Einbalsamieren Gehirn und Eingeweide entfernt und in besonderen Behältern (Kanopen) beigesetzt, während der mumifizierte Körper des Toten mit einer Maske (z. B. Goldmaske des Tut-ench-Amun) bedeckt wurde. In neuerer Zeit werden Öle und konservierende Chemikalien injiziert.
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ein|bal|sa|mie|ren <sw. V.; hat: 1. (einen Leichnam) mit bestimmten konservierenden Mitteln behandeln, um ihn vor Verwesung zu schützen: einen Leichnam e.; *sich e. lassen können (ugs.; zu nichts zu gebrauchen sein; versagt haben): du kannst dich, die können sich e. lassen! 2. (ugs. scherzh.) stark eincremen, einreiben, einsalben od. parfümieren.
Universal-Lexikon. 2012.