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Dreiecksverhältnis
Drei|ecks|ver|hält|nis 〈n. 11geschlechtl. Beziehung zw. einem Mann u. zwei Frauen od. einer Frau u. zwei Männern

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Drei|ecks|ver|hält|nis, das:
Beziehung einer Person zu zwei Geschlechtspartnern.

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I
Dreiecksverhältnis,
 
die Beziehung einer Person zu zwei Sexualpartnern.
II
Dreiecksverhältnis
 
Unter einem »Dreiecksverhältnis« wird heute ganz allgemein die Beziehung einer Person zu zwei Geschlechtspartnern verstanden. Ursprünglich wurde damit nur das Liebesverhältnis eines Mannes zu zwei Frauen bezeichnet. Diese Bezeichnung ist aus dem Ausdruck »dreieckiges Verhältnis« entstanden, den der norwegische Dichter Henrik Ibsen (1828-1906) in seinem Schauspiel »Hedda Gabler« (II, 1) verwendet. Nach der Uraufführung dieses Stückes im Jahr 1891 wurde der Ausdruck populär und hat sich schließlich in der Form »Dreiecksverhältnis« durchgesetzt.

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Drei|ecks|ver|hält|nis, das: Beziehung einer Person zu zwei Geschlechtspartnern.

Universal-Lexikon. 2012.