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ge|gen|sei|tig ['ge:gn̩zai̮tɪç] <Adj.>:a) für einen in Bezug auf den andern und umgekehrt zutreffend:
gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme; sich gegenseitig beschimpfen, beleidigen, unterstützen, schaden; sie helfen sich gegenseitig bei den Schulaufgaben.
Syn.: ↑ wechselseitig.
b) beide Seiten betreffend:
sie trennten sich in gegenseitigem Einvernehmen.
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ge|gen|sei|tig 〈Adj.〉 wechselseitig, beiderseitig ● \gegenseitige Abhängigkeit; sich \gegenseitig helfen einander helfen; im \gegenseitigen, 〈od.〉 in \gegenseitigem Einvernehmen
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ge|gen|sei|tig <Adj.>:
a) nicht nur für den einen in Bezug auf den anderen, sondern gleicherweise umgekehrt zutreffend; ↑ wechselseitig (a):
-es Verständnis, -e Achtung;
in -er Abhängigkeit stehen;
sich gegenseitig helfen;
sich g. überbieten;
b) beide Seiten betreffend:
-e Abmachungen;
sich im -en Einvernehmen trennen.
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ge|gen|sei|tig <Adj.>: a) nicht nur für den einen in Bezug auf den anderen, sondern gleicherweise umgekehrt zutreffend; ↑wechselseitig (a): -es Verständnis, -e Achtung; in -er Abhängigkeit stehen; Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und -e Rücksicht (Straßenverkehrsrecht, StVO 24); sich g. helfen; sich g. überbieten; Wenn man sagt, dass bestimmte Pflanzenschutzmittel sich g. in ihrer Wirkung verstärken, ... (Saarbr. Zeitung 30. 11. 79, 38); b) beide Seiten betreffend: -e Abmachungen; sich im -en Einvernehmen trennen; dass die Sowjetunion alles von ihr Abhängige unternehme, um eine g. akzeptable Übereinkunft zu erzielen (NNN 6. 9. 83, 2); Gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit fördere das Vertrauen zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung (Freie Presse 13. 12. 84, 4).
Universal-Lexikon. 2012.