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Bundesblatt
Bụn|des|blatt 〈n. 12u; schweiz.〉 Blatt zur Veröffentlichung von Gesetzen u. Verordnungen

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Bundesblatt,
 
in der Schweiz offizielles Publikationsorgan der Bundesbehörden, v. a. zur Veröffentlichung von Botschaften des Bundesrates an die Bundesversammlung (Gesetzesentwürfe) und zur Verkündung von Beschlüssen der Bundesversammlung, gegen welche das Referendum ergriffen werden kann (Bundesgesetze und bestimmte andere Beschlüsse). Davon zu unterscheiden ist die »Amtliche Sammlung des Bundesrechts«, in der alle Recht setzenden Erlasse des Bundes (Gesetze, Rechtsverordnungen) sowie die Staatsverträge vor In-Kraft-Treten publiziert werden.

Universal-Lexikon. 2012.