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◆ di|stin|guie|ren 〈[-gi:-] V. tr.; hat〉 unterscheiden, auszeichnen, hervorheben [<frz. distinguer „unterscheiden“]
◆ Die Buchstabenfolge di|st... kann in Fremdwörtern auch dis|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. kontrahieren, kontribuieren).
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di|s|tin|guie|ren [dɪstɪŋ'gi:rən ] <sw. V.; hat [lat. distinguere, eigtl. = mit einem spitzen Werkzeug Punkte stechen; vgl. griech. sti̓gma = Stich ↑ (Stigma)] (bildungsspr., Fachspr.):
unterscheiden; in besonderer Weise abheben:
diese Zeichen haben distinguierende Funktion.
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dis|tin|guie|ren [dɪstɪŋ'gi:rən] <sw. V.; hat [lat. distinguere, eigtl. = mit einem spitzen Werkzeug Punkte stechen; vgl. griech. stígma = Stich (↑Stigma)]: a) (bildungsspr.; Fachspr.): unterscheiden; in besonderer Weise abheben: diese Zeichen haben distinguierende Funktion; ∙ b) ↑auszeichnen (2 a, b): Der Graf von C. ... liebt mich, distinguiert mich, das ist bekannt (Goethe, Werther II, 15. März).
Universal-Lexikon. 2012.