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Arbeitshaus
Ạr|beits|haus 〈n. 12uStrafanstalt mit Arbeitszwang

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Ạr|beits|haus, das (früher):
Besserungs- u. Strafanstalt mit Arbeitszwang:
jmdn. in ein A. einweisen.

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Arbeitshaus,
 
früher Anstalt zum Vollzug einer vom Gericht neben der Strafe angeordneten Maßregel der Besserung und Sicherung, mit In-Kraft-Treten des 1. Strafrechtsreformgesetz von 1969 weggefallen. - Auch Österreich kennt kein Arbeitshaus mehr. Für die Schweiz Arbeitserziehungsanstalt.

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Ạr|beits|haus, das (früher): Besserungs- u. Strafanstalt mit Arbeitszwang; jmdn. in ein A. einweisen; Das A., bisher für arbeitsscheue Kleindelinquenten wie Bettler, Dirnen und Landstreicher, wird abgeschafft (MM 30./31. 8. 1969, 16).

Universal-Lexikon. 2012.