bestreiten; von der Hand weisen; in Abrede stellen; abstreiten; verneinen; verweigern; leugnen; unterschiedlicher Meinung sein; in Konflikt stehen; konfligieren; in Konflikt geraten; kollidieren
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wi|der|spre|chen [vi:dɐ'ʃprɛçn̩], widerspricht, widersprach, widersprochen:a) <itr.; hat der Meinung, Äußerung eines anderen entgegentreten; jmds. Äußerung für unrichtig erklären:
er widersprach dem Redner heftig und mit Nachdruck; warum musst du ihr ständig widersprechen?
b) <+ sich> sich entgegengesetzt zu seiner eigenen, vorher gemachten Aussage äußern, sich selbst widerlegen:
du widersprichst dir ja ständig selbst.
c) <itr.; hat sich ausschließen; im Gegensatz zu etwas stehen:
diese Entwicklung widerspricht den bisherigen Erfahrungen; die Darstellungen widersprechen einander; in vielen Punkten widersprechen sich die beiden Theorien.
d) einer Sache nicht zustimmen; gegen etwas Einspruch erheben:
der Betriebsrat widersprach den geplanten Entlassungen; dem Gutachten wurde vor Gericht widersprochen.
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wi|der|sprẹ|chen 〈V. intr. 246; hat〉
1. Einspruch erheben, das Gegenteil behaupten
2. das Gegenteil aussagen, zeigen, sehen lassen
● jmdm. \widersprechen; sich selbst \widersprechen eine einer früheren Aussage entgegengesetzte Äußerung tun; einer Behauptung, Meinung, einem Tadel, Vorwurf \widersprechen; die Tatsachen \widersprechen seiner Behauptung; diese Handlungsweise widerspricht seinem sonstigen Verhalten, seinen sonst geäußerten Ansichten; die Zeugen widersprachen sich gegenseitig; einander \widersprechende Nachrichten
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wi|der|sprẹ|chen <st. V.; hat [mhd. widersprechen, ahd. widarsprechan = Einspruch erheben; ablehnen, leugnen; sich lossagen]:
1.
a) eine Äußerung, Aussage o. Ä. als unzutreffend bezeichnen u. Gegenargumente vorbringen:
jmdm. heftig, energisch, sachlich, vorsichtig, höflich w.;
dieser Behauptung muss ich mit Nachdruck w.;
»So geht das nicht«, widersprach er (sagte er widersprechend);
du widersprichst dir ja ständig selbst;
b) einer Sache nicht zustimmen, gegen etw. Einspruch erheben:
der Betriebsrat hat der Entlassung widersprochen.
2. nicht übereinstimmen [mit etw., jmdm.]; sich ausschließen; im Widerspruch stehen:
dies widerspricht den Tatsachen, allen bisherigen Erfahrungen;
die Darstellungen, Zeugenaussagen widersprechen sich/(geh.:) einander;
<oft im 1. Part.:> sich widersprechende Aussagen;
die widersprechendsten (gegensätzlichsten) Nachrichten trafen ein.
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wi|der|sprẹ|chen <st. V.; hat [mhd. widersprechen, ahd. widarsprechan = Einspruch erheben; ablehnen, leugnen; sich lossagen]: 1. a) eine Äußerung, Aussage o. Ä. als unzutreffend bezeichnen u. Gegenargumente vorbringen: jmdm. heftig, energisch, sachlich, vorsichtig, höflich w.; dieser Behauptung muss ich mit Nachdruck w.; Man braucht bei uns glücklicherweise nicht viel Mut, um den Mächtigen zu w. (Reich-Ranicki, Th. Mann 233); »So geht das nicht«, widersprach er (sagte er widersprechend); du widersprichst dir ja ständig selbst; b) einer Sache nicht zustimmen, gegen etw. Einspruch erheben: der Betriebsrat hat seiner Wiedereinstellung widersprochen (Chotjewitz, Friede 84); Wird dies versäumt, kann die Partei der Verwendung des Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage im Hauptprozess nicht erfolgreich w. (NJW 18, 1984, 1020). 2. nicht übereinstimmen [mit etw., jmdm.]; sich ausschließen; im Widerspruch stehen: dies widerspricht den Tatsachen, allen bisherigen Erfahrungen; die Darstellungen, Zeugenaussagen widersprechen sich/(geh.:) einander; Es widersprach allen Gepflogenheiten, dass sie sein Zimmer in seiner Anwesenheit säuberte (Kronauer, Bogenschütze 81); eine Taktik, die jeder Vernunft zu w. schien (NZZ 31. 8. 86, 33); <oft im 1. Part.:> sich widersprechende Aussagen; die widersprechendsten (gegensätzlichsten) Nachrichten trafen ein.
Universal-Lexikon. 2012.